
Kompetenzen
Wenn rechtliche Entscheidungen besondere Sicherheit erfordern
Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.
Der Notar als unabhängiger Berater und Garant für Rechtssicherheit
Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

Die Aufgaben des Notars
So versteht sich der Prozess beim Ablauf notarieller Beratung und Beurkundungen
1. Beratung
Vor der Beurkundung berät der Notar sehr umfassend und genau, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und inwieweit alle Vertragsbeteiligten all ihre Rechte und Ansprüche wahren.
2. Entwurf
Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände erstellt der Notar einen Entwurf der Urkunde. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert.
3. Beurkundung
Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt.
4. Vollzug
Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug. Er holt beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

So finden Sie uns
Wolfratshausen
Sauerlacher Str. 7–9
82515 Wolfratshausen
Sauerlach
Jeden Donnerstag von 14–17 Uhr im Rathaus von Sauerlach. Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bahnhofstraße 1
82054 Sauerlach